Kosten und Finanzierung
Die Spitex-Leistungen für Krankenpflege und Betreuung erfolgen auf ärztliche Verordnung und werden gemäss den gesetzlichen Vorschriften über die Krankenkasse abgerechnet. Bitte beachten Sie, dass hauswirtschaftliche Leistungen nur über eine Zusatzversicherung mitfinanziert werden.
Für weitere Informationen beachten Sie das Tarifblatt der Spitex St.Gallen AG auf der rechten Seite.
Die Spitexleistungen werden wie folgt finanziert:
- Leistungen der Krankenkasse oder Zusatzversicherung
- Leistungsvereinbarungen über kostendeckende Beiträge mit der Stadt St.Gallen
- Selbstbehalt der Klientinnen und Klienten (Franchise, gemäss Vertrag mit der Krankenkasse)
- Patientenbeteiligung mit einem Ansatz von 20% des jeweiligen KLV-Tarifs (maximal CHF 15.35 pro Tag)
- Spenden und Legate